Bedingungen für Veranstalter und Event-Manager
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Rollenverteilung
Diese Bedingungen gelten für Veranstalter und Event-Manager, die Veranstaltungen über die Plattform TreckerTreck.info verwalten. Betreiber der Plattform ist Randy Kamentz, Schäferbrücke 1, 24568 Kaltenkirchen (nachfolgend „Verantwortlicher“ für den eigenen Plattformbetrieb).
Die Plattform stellt ausschließlich technische Werkzeuge für Verwaltung, Hosting, Veröffentlichung und Kommunikation bereit. TreckerTreck.info ist niemals Veranstalter oder Ausrichter einer auf der Plattform dargestellten Veranstaltung. Über Zweck, Inhalt, Ablauf und Durchführung einer Veranstaltung entscheidet allein der jeweilige Veranstalter. Event-Manager handeln im Rahmen der ihnen vom Veranstalter eingeräumten Befugnisse; der Veranstalter bleibt für die ordnungsgemäße Organisation verantwortlich.
§ 2 Verantwortung für Veranstaltung und Teilnahme
Der Veranstalter ist für die Rechtmäßigkeit, Planung, Genehmigung und tatsächliche Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
- die Festlegung und Prüfung der Teilnahmeberechtigung, der Klassen, der Veranstaltungsregeln und der Anforderungen an Teilnehmer und Fahrzeuge,
- die Festlegung der tatsächlich erforderlichen Nachweise und Dokumente sowie deren sachgerechte Prüfung,
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Veranstaltungsinformationen,
- die Richtigkeit der Teilnehmerdaten, die der Veranstalter oder ein Event-Manager selbst eingibt oder importiert,
- die Richtigkeit der Ergebnisse, Wertungen und Platzierungen, die er übermittelt, einträgt oder freigibt,
- die Kommunikation mit Teilnehmern über Änderungen, Zulassungen, Ablehnungen, Zeitpläne und sonstige veranstaltungsbezogene Entscheidungen,
- die Sicherheit am Veranstaltungsort, insbesondere Strecke, Zuschauerbereiche, technische Abnahme, Rettungs- und Brandschutzkonzept, Versicherungen und behördliche Vorgaben,
- die Einhaltung der jeweils anwendbaren sportlichen Reglements und Verbands-, Klassen- oder Meisterschaftsbestimmungen.
Technische Eingabe-, Plausibilitäts- oder Freigabefunktionen der Plattform ersetzen keine rechtliche, sportliche oder sicherheitsbezogene Prüfung durch den Veranstalter.
§ 3 Inhalte, Rechte und Veröffentlichung
Der Veranstalter entscheidet eigenständig, welche von ihm verantworteten Veranstaltungsinformationen und Inhalte veröffentlicht werden. Er darf nur Inhalte hochladen oder freigeben, für die er die erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Marken-, Logo-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte besitzt oder wirksam erhalten hat. Dies gilt insbesondere für Bilder, Videos, Logos, Sponsorenzeichen und Texte Dritter.
Die Plattform darf nicht dazu genutzt werden, datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder strafrechtliche Beschränkungen zu umgehen. Hochgeladene Dokumente und Nachweise dürfen nur angefordert werden, wenn sie für den konkreten Veranstaltungszweck tatsächlich benötigt werden. Der Veranstalter hat Umfang und Speicherdauer auf das Erforderliche zu begrenzen.
§ 4 Teilnehmerlisten, Startlisten, Live-Daten und Ergebnisse
Der Veranstalter beziehungsweise der von ihm beauftragte Event-Manager steuert auf Veranstaltungsebene die vorhandenen Schalter für die Veröffentlichung von Teilnehmern, Startlisten, Live-Daten und Ergebnissen. Er ist für jede dieser Veröffentlichungsentscheidungen sowie für die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage und den gewählten Umfang verantwortlich.
Zusätzlich berücksichtigt die Plattform die eigenen Sichtbarkeitseinstellungen des jeweiligen Teilnehmers. Eine Freigabe auf Veranstaltungsebene setzt eine entgegenstehende individuelle Sichtbarkeitseinstellung nicht außer Kraft. Der Veranstalter darf solche Einstellungen nicht durch andere Inhalte, Exporte oder erneute Eingaben umgehen.
§ 5 Datenschutz bei Veranstaltungsdaten
Soweit der Veranstalter für eine konkrete Veranstaltung Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Teilnehmerdaten festlegt, ist er hierfür datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Plattform stellt dafür die technischen Mittel bereit und verarbeitet veranstaltungsbezogene Daten nach den maßgeblichen Vorgaben des Veranstalters. Für Konten, Authentifizierung, Plattformsicherheit und Missbrauchsprävention handelt der Plattformbetreiber in eigener Verantwortlichkeit.
Der Veranstalter muss für alle von ihm erhobenen, importierten, genutzten oder veröffentlichten Daten eine tragfähige Rechtsgrundlage bestimmen, die betroffenen Personen ordnungsgemäß informieren und ihre Rechte beachten. Hinweise zur Rollenabgrenzung und zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über Auftragsverarbeitung enthält die Seite Hinweise zur Auftragsverarbeitung.
§ 6 Betroffenenanfragen und Zusammenarbeit
Betrifft eine Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- oder Löschanfrage Daten, über die der Veranstalter entscheidet, muss er die Anfrage in eigener Zuständigkeit prüfen und fristgerecht bearbeiten. Er hat mit dem Plattformbetreiber zusammenzuarbeiten, soweit technische Unterstützung zur Bearbeitung erforderlich ist, und darf Anfragen nicht allein wegen der Nutzung der Plattform zurückweisen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 7 Meldungen und Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte
Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige oder rechteverletzende Veranstaltungsinhalte können über das Meldeformular übermittelt werden. Der Betreiber prüft hinreichend konkrete Hinweise im Rahmen des Notice-and-Action-Verfahrens und kann betroffene Inhalte oder Funktionen während der Prüfung beschränken, sperren oder entfernen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder nach Abwägung angemessen ist. Der Veranstalter muss bei der Sachverhaltsklärung mitwirken und erforderliche Nachweise bereitstellen.
§ 8 Gesetzliche Verantwortlichkeit
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen beschränken weder zwingende gesetzliche Haftung noch gesetzliche Rechte betroffener Personen. Die Verantwortungszuordnung zwischen Plattform und Veranstalter richtet sich nach den tatsächlichen Entscheidungen und Verarbeitungsvorgängen im Einzelfall.